Das schweizerische Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler. Es verpflichtet Versicherungsvermittler dazu, ihre Kundinnen und Kunden transparent über ihre Rolle, ihre Auftraggeber sowie die Bearbeitung von Personendaten zu informieren.
Nachfolgend finden Sie zunächst eine allgemeine Erklärung der Informationspflicht nach Art. 45 VAG und anschliessend die konkreten Angaben zur Quality1 AG als gebundenem Versicherungsvermittler der Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG.
Um Transparenz über die Interessenlage des Vermittlers zu schaffen, muss dieser seine Kundinnen und Kunden vor Antragsstellung bzw. Zustimmung zum Versicherungsvertrag schriftlich oder in elektronischer Form insbesondere über Folgendes informieren:
Ändern sich diese Angaben, muss der Vermittler seine Kundinnen und Kunden beim nächsten Kontakt wiederum schriftlich informieren.
Quality1 AG
Bannholzstrasse 12
8608 Bubikon
Die Quality1 AG (Quality1) vermittelt als gebundener Vermittler:
Zwischen der Allianz Suisse und der Quality1 besteht ein Agenturvertrag.
Ansprüche wegen Nachlässigkeit, Fehlern oder unrichtigen Auskünften im Zusammenhang mit der Vermittlertätigkeit können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an die Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG gerichtet werden.
Zwischen der Allianz Suisse und der Quality1 besteht zudem ein Zusammenarbeitsvertrag mit folgendem Inhalt: Die Quality1 übernimmt neben der Vermittlung von Versicherungsverträgen auch Tätigkeiten in den Bereichen Produktentwicklung, Vertrieb, Risikozeichnung, Bestandesverwaltung und Schadenabwicklung.
Für die Erbringung der Dienstleistung bearbeiten die Allianz Suisse und die Quality1 Ihre Personendaten unter Berücksichtigung des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und, soweit anwendbar, der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Weitere detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie in den Datenschutzerklärungen auf den jeweiligen Webseiten:
Sofern für den Vertragsabschluss oder zur Durchführung des Vertrages besonders schützenswerte Personendaten (z. B. Gesundheitsdaten, medizinische Berichte) benötigt werden, holt die Allianz Suisse bzw. dieQuality1 Ihre Einwilligung ein.









Do‘s
Don‘ts
Garantie zur Kundenbindung einsetzen
Garantieversicherung verkaufen
Händler entscheidet über die passende Garantie im Rahmen seiner Händlerleistung
Kunden zu Garantie beraten
Garantie in den Fahrzeugpreis integrieren
Garantieversicherungen vermitteln
Garantie in Fahrzeugchecks integrieren, um Kunden an die Werkstatt zu binden
Garantieverlängerungen direkt anbieten

